Der EU AI Act ist seit dem 2. August 2026 vollständig in Kraft. Für den Mittelstand bedeutet das vor allem: Wer KI einsetzt, muss wissen, in welche Risikoklasse seine Anwendung fällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Risikoklassen: Von unannehmbar (verboten) bis minimal (meist folgenlos).
- Hochrisiko: Z.B. Kreditscoring oder Personalauswahl – hier gelten Pflichten zu Risikomanagement, Transparenz und menschlicher Aufsicht.
- Praktisch relevant: Dokumentation und klare Zuständigkeiten sind Pflicht, nicht Kür.
Wer heute startet, schafft sich einen Wettbewerbsvorteil: Rechtskonforme KI ist 2026 der Standard – und der Markt belohnt Unternehmen, die nicht warten.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist die europäische KI-Verordnung. Sie stuft KI-Anwendungen in Risikoklassen ein – von unannehmbar (verboten) bis minimal (meist folgenlos).
Was muss der Mittelstand beim EU AI Act beachten?
Entscheidend ist die Einordnung der eigenen KI-Anwendung in eine Risikoklasse. Hochrisiko-Anwendungen erfordern Risikomanagement, Transparenz und menschliche Aufsicht.
Seit wann gilt der EU AI Act?
Der EU AI Act ist seit dem 2. August 2026 vollständig in Kraft – Dokumentation und klare Zuständigkeiten sind seither Pflicht.
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